Wort für Wort
Jutta Kresse • Lehrlogopädin
PRAXIS FÜR
LOGOPÄDIE

Organisatorisches

Abrechnung

Die logopädische Behandlung wird von Ärztinnen verordnet. Sie benötigen eine Heilmittelverordnung oder ein Rezept. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen und von den privaten Krankenkassen erstattet. Wir führen Hausbesuche durch.

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